Unsere Tourenempfehlungen
„Der Weg ist das Ziel" gilt für praktisch alle Motorrad-Fahrerinnen und -Fahrer. Diese Wege, auf denen sie ihr Fahrzeug genießen, sind so unterschiedlich wie die Menschen.
In eine Empfehlungsliste schöner Touren gehören Autobahnen nicht hinein; fast ebenso wenig gibt's von vierspurigen Schnellwegen und perfekt ausgebauten Bundesstraßen zu berichten.
Etwas Besonderes für Motorradfahrer sind die Alpen. Es gibt rund 30 empfehlenswerte Druckwerke, in denen Alpentouren beschrieben werden. Eine intensive Vorbereitung lohnt sich hier ganz besonders.
Unser Tipp
Sind Sie in einer größeren Gruppe oder mit viel Gepäck unterwegs, dann bleiben Sie besser auf Bundesstraßen und meiden Sträßchen dritter und vierter Ordnung. Wer dagegen leicht, allein oder nur mit wenigen Begleitern tourt, kann gut abseits der Bundesstraßen im Verborgenen stöbern, dort, wo Luft, Menschen und Gastronomie erfrischend naturbelassen sind.
Wir nennen Ihnen eine Auswahl von Motorradtouren, die von sehenswerten Landschaften und schönen Kurvenfolgen geprägt sind. Dabei haben wir als Ausgangspunkt jeweils den größten Ort ausgewählt, durch den die Tour führt: Falls Sie sich mit anderen verabreden, ist so der Startort der Tour mittels Hinweisschildern für jeden problemlos zu erreichen.
Deutschland
Tempo-Beschränkungen: Innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.
Ausserhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h auf Landstrassen, auf mehrspurigen Strassen und Autobahnen gelten 130 km/h 'Richtgeschwindigkeit'
Geldbussen sind sehr moderat nach festgelegten Tarifen, Punkteeintrag in Zentralregister nur für Inländer, Fahrverbot möglich. Viele Verbots- und Gebotsschilder sind kennzeichnend für das 'Land der hunderttausend Vorschriften'.
Österreich
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder einen Personalausweis, der mindestens noch drei Monate gültig ist. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahren nur mit Lichtbild).
Fahrzeugpapiere: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend; das Nationalitätskennzeichen "D" muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Bei Fahrzeugen mit amtlichen deutschen Kennzeichen (nicht Zollnummer) wird auf die Vorlage des Versicherungsnachweises verzichtet. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird jedoch dringend empfohlen.
Verkehr und Verkehrsregeln: Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr. geschlossene Ortschaften Motorrad 130 km/h 100 km/h 50 km/h
Promillegrenze: 0,5. Vorsicht vor "Tempofallen".
Besonderes: Bei blinkenden Notrufsäulen auf Autobahnen sollte man die Geschwindigkeit drosseln. An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden. Motorradfahrer benötigen einen Verbandskasten. Vorfahrtberechtigte verlieren ihr Anrecht, wenn sie anhalten.
Bei schlechter Sicht, Nebel, starker Regen oder Dämmerung ist Abblendlicht Pflicht.
An Pässen sind keine eindeutigen Vorfahrtsregeln definiert, Anhaltepflicht hat derjenige, dem dies leichter zuzumuten ist??!
Geldbussen sind sehr teuer, Fahrverbot möglich.
Strassenverhältnisse für Biker: In Österreich findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, hier lauern in den Alpen, wie in Deutschland, leider meistens Verbotsschilder.
Telefonieren: Von Deutschland nach Österreich: 0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer Von Österreich nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Deutsche Staatsbürger und Bürger anderer EU-Staaten sollten sich vor der Reise bei der Krankenkasse die Anspruchsbescheinigung E 111 besorgen, die man im Bedarfsfall in Österreich bei der örtlichen Gebietskrankenkasse gegen einen Krankenschein umtauschen kann und damit Anspruch auf dieselben Leistungen, wie in Österreich versicherte Personen hat. Für Medikamente wird eine Rezeptgebühr erhoben. Ärzte und Apotheken stehen in allen Städten, Gemeinden und grösseren Ortschaften zur Verfügung. An jeder Apotheke befinden sich Hinweise auf Nacht- und Sonntagsdienste, die abwechselnd angeboten werden. In Gebirgsorten sind Bergrettungsdienste vorhanden.
Unfälle: Es empfiehlt sich, in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei 133, Feuerwehr 122, Rettungsdienst 112 (Handy), 114 (Telefonzelle: ein Schillingstück einwerfen). In kleineren Ortschaften sollten Sie sich an die lokalen Hilfsdienste wenden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Italien
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen Kinderausweis (im KA muss als Nationalität „deutsch“ eingetragen sein).
Fahrzeugpapiere: Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. Nationalitätskennzeichen "D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Grüne Versicherungskarte ist dringend erforderlich (benötigt im Falle eines Unfalles, oft verlangt bei Verkehrskontrollen). Allgemein wird der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung für die Zeit des Aufenthalts empfohlen.
Verkehr und Verkehrsregeln / Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr. geschlossene Ortschaften PKW 130 km/h 90/110 km/h 50 km/h Motorrad 130 km/h 90/110 km/h 50 km/h
Bitte beachten: Motorräder bis 149 Kubikzentimeter sind auf Autobahnen verboten.
Promillegrenze: 0,8
Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: Die Autobahngebühren können Sie auch mit folgenden Kreditkarten bezahlen: Visacard, Eurocard/MasterCard, American Express und Diners Card. Rund um die grossen Städt sind die Autobahnen oft kostenlos zu benutzen.
Strassenverhältnisse für Biker: In Italien findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, wo in Deutschland meistens ein Verbotsschild lauert, v.a. in den Gebirgen, sind ebenso im reichlichen Angebot. Italien ist ein Paradies für Enduristen.
Geldbussen: Bezahlung in bar, andernfalls kann der Führerschein beschlagnahmt werden. Sehr teuer, Fahrverbote können verhängt werden.
Telefonieren: Von Deutschland nach Italien: 0039 + Ortsvorwahl (mit Null) + Teilnehmernummer. Von Italien nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise die Anspruchsbescheinigung E 111 bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Er muss der italienischen Krankenkasse vorgelegt werden. Aushelfender Träger ist die Unitá Sanitaria Locale des nationalen Gesundheitsdienstes. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
Unfälle: Die Polizei nimmt nur Unfälle mit Personenschaden und mit grösserem Sachschaden auf. Das Protokoll ist nicht allgemein zugänglich, selbst Anwälte sind davon betroffen. Deshalb sollten Sie in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Wer in Italien in einen Unfall verwickelt wird, sollte den Schaden der betreffenden italienischen Versicherung oder dem nationalen Versicherungsbüro in Rom melden.
Allgemeine Notrufnummern: Polizei 113, Unfallrettung/Carabinieri 112.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Frankreich
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für Kinder werden der Kinderausweis (bei Kindern über 10 Jahren mit Lichtbild) oder der Eintrag im Familienpass anerkannt. Für Andorra (AND) und Monaco (MC) gelten die gleichen Einreisebestimmungen.
Fahrzeugpapiere: Es genügen der nationale Führerschein und der Fahrzeugschein; das Mitführen der Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen.
Verkehr und Verkehrsregeln: Geschwindigkeitsbegrenzungen in km/h:
Autobahn / Schnellstr. / ausserorts / innerorts: Motorrad 130 / 110 / 90 / 50.
Hinweis: Bei Nässe muss die Geschwindigkeit ausserorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden. Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf ausserorts höchstens 80, auf Schnellstrassen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren. Berganfahrende Fahrzeuge haben bei gleichem Fahrzeugtyp Vorrecht, ansonsten Regelungen wie in der Schweiz (Tunnels etc.).
Geldbussen sind sehr teuer, Fahrverbot möglich.
Nach der Katastrophe im Mont-Blanc-Tunnel wurde dessen Durchfahrt neu reglementiert: Aktueller Stand sind Sicherheitsabstände von 150m zwischen den Fahrzeugen, deren Unterschreitung erhebliche Geldbussen zur Folge haben.
Promillegrenze: 0,5.
Strassenbenutzungsgebühren: Autobahnen sind Mautpflichtig.
Strassenverhältnisse für Biker: In Frankreich findet man alle Variationen gut ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, wo in Deutschland meistens ein Verbotsschild lauert, v.a. im Gebirge, sind ebenso im reichlichen Angebot. Frankreich ist ein Paradies für Enduristen.
Telefonieren: Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer Von Frankreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch. Die Anspruchsbescheinigung E 111 gilt, sollte jedoch nicht älter als 12 Monate sein. Die Behandlung erfolgt gegen die Vorlage der Anspruchsbescheinigung E 111, die Kosten werden zum grössten Teil vom Krankenversicherungsträger vor Ort zurückerstattet.
Unfälle: Bei Unfällen mit Sachschaden zieht man einen gerichtlich zugelassenen französischen Sachverständigen hinzu, ohne dessen Gutachten französische Versicherungsgesellschaften nur selten zu Zahlungen bereit sind. Das Formular "Constat a l`amiable" (gütliche Einigung) kann sehr hilfreich bei Sprachschwierigkeiten sein. Es ist an Tankstellen erhältlich.
Allgemeine Notrufnummern in Frankreich: Polizei 17, Feuerwehr 18, Rettungsdienst 112 (Handy), 15. Achtung - Gebührenplichtige Strassen: Abschlepphilfe oder Pannenhilfe kann nur über die Notrufsäulen gerufen werden. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Schweiz
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger: Sie benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahre nur mit Lichtbild). In Liechtenstein (FL) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Fahrzeugpapiere: Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein.
Verkehr und Verkehrsregeln / Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahn Land-/Bundesstr. geschlossene Ortschaften:
Motorrad 120 km/h 80/100 km/h 50 km/h. Die Autobahn- und Schnellstrassenbeschilderung ist grün.
Promillegrenze: 0,8. Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbussen belegt.
Licht: In der Schweiz muss im Tunnel und in Galerien das Licht eingeschaltet werden. Bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Generell nie in Tunnels wenden, Bussen von > 1000.- SFr. winken hier
Strassenbenutzungsgebühren und Vignetten: In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstrassen gebührenplichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Alle grün beschilderten Strassen sind vignettenpflichtig, Ausnahmen sind signalisiert. Wo man am Bike die Vignette unterbringt, bleibt einem selbst überlassen, grundsätzlich sollte man sie allerdings nicht an ausbaufähige Teile kleben.
Besondere Vorfahrtsregeln/Geldbussen: An Bergstrassen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorrecht bei gleichem Fahrzeugtyp, leichtere Fahrzeuge müssen schweren ausweichen, Post- und Linienbusse haben grundsätzlich Vorfahrt.
Geldbussen sind extrem teuer (40km/h zu schnell auf Autobahn ca. 1300.- SFr.), Fahrverbot möglich, ebenso Beschlagnahme des Fahrzeugs. Kreditkarten werden von der Polizei akzeptiert.
Strassenverhältnisse für Biker: In der reichen Schweiz findet man alle Variationen bestens ausgebauter Land- und Kreisstrassen, Schotterpisten und kleine Nebensträsschen, sind v.a. in den Alpen neuerdings für den Touristenverkehr oft gesperrt.
Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 08.30 - 16.30 Uhr in den Grossstädten: Mo-Fr 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). Ec-Karte: Bei Verlust Schaden begrenzen und die Karte sperren lassen (siehe unten).
Telefonieren: Von Deutschland in die Schweiz: 0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. Von der Schweiz nach Deutschland 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Medizinische Versorgung und Krankenversicherung: Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen, welches deutschen Reisenden in der Schweiz ermöglicht, unverzüglich erforderliche Sachleistungen (ärzliche Behandlungen, Arznei usw.) zu Lasten ihrer einheimischen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Dazu ist eine für die Schweiz gültige Anspruchbescheinigung nach Vordruck CH 11 notwendig, die bei der einheimischen Krankenkasse erhältlich ist. Diese Bescheinigung ist jedoch hinsichtlich ihrer Gültigkeit auf die stationäre Krankenhauspflege begrenzt. Die Kosten für ambulante Behandlungen sind zunächst vom Reisenden selbst zu bezahlen. Aufgrund des Abkommens besteht aber ein Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten durch die einheimische Krankenkasse. Da die ambulante Behandlung einen Tarifschutz ausschliesst, können die Arzthonorare bei der Behandlung deutscher Patienten erhöht werden. Zudem sind Zahnbehandlungen aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, d. h. alle anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Unfälle: Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Allgemeine Notrufnummern: Polizei - 117, Feuerwehr - 118, Rettungsdienst - 112 (Handy) - 114. Die Schweiz verfügt über das wohl beste Luftrettungssystem der Welt mit flächendeckender Heli-Versorgung, auch nachts wenn möglich! Im Gebirge sind kaum Lücken im Handy-Netz. Alarmierung schweizweit über die REGA-Zürich - 1414. Es empfiehlt sich, Gönner der REGA zu werden, kostet nur EUR 20.-/Jahr. Infos unter
Rega.ch Fahrzeugrückholung: Nötig ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen